Zusammenführung von Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge in Form einer Basisrente
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lässt sich mit verschiedenen Formen der Altersvorsorge kombinieren, etwa mit einer privaten Rentenversicherung oder mit staatlich unterstützten Vorsorgeprodukten.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Privatrente kombinieren
Bei dieser Option werden die Beiträge – abgesehen vom meist ausgeschöpften Sonderausgabenabzug – nicht steuerlich begünstigt. Im Gegenzug sind die Rentenleistungen später nur geringfügig steuerpflichtig. Diese Variante bietet mehr Flexibilität (siehe dazu unsere Beratung zur Altersvorsorge). Auch hier kann im Leistungsfall eine Beitragsfreistellung mit einer sogenannten Passivdynamik („Airbag“, siehe unten) vereinbart werden.
Verknüpfung von BU mit staatlich geförderter Altersvorsorge
Eine BU kann auch mit staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten kombiniert werden. Hier gibt es zwei Hauptmöglichkeiten:
- Verknüpfung mit Basisrente (Rürup-Rente): Dies ist die am häufigsten gewählte Kombination, auf die wir später näher eingehen.
- Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge (bAV): Beispielsweise als Direktversicherung.
In diesen Fällen sind die Beiträge zur BU und zur Altersvorsorge größtenteils steuerlich absetzbar. Allerdings unterliegen die Rentenleistungen einer höheren Besteuerung und sind weniger flexibel. Die Bedingungen einer selbstständigen BU (SBU) und einer BU-Zusatzversicherung (BUZ) unterscheiden sich meist nur marginal.
Details zur Besteuerung von BU-Renten finden Sie unter: Sind Berufsunfähigkeitsrenten steuerpflichtig?
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Die Kombination von BU und Basisrente als BUZ
Die gängigste Verknüpfung von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge ist die Verbindung einer BU mit einer Basisrente (Rürup-Rente). Im Folgenden beleuchten wir die Vor- und Nachteile dieser Option im Detail.
Als Beispiel (Stand Oktober 2025): Ein 31-jähriger Assistenzarzt ohne operative Tätigkeit und einem Bruttojahreseinkommen von 75.000 EUR zahlt im Jahr 2025:
- Für eine SBU mit 3.000 EUR Rente bis zum Alter 67, inklusive 3 % Leistungsdynamik und Arbeitsunfähigkeitsklausel: 142,31 EUR monatlich.
- Für eine BUZ mit 3.750 EUR Rente (gleiche Parameter, ohne AU-Klausel): 150,26 EUR plus 140,78 EUR für die Basisrente und 16,59 EUR für den „Airbag“ (Beitragsbefreiung mit 10 % Passivdynamik im Leistungsfall). Insgesamt 319,52 EUR monatlich, die sich nach einer Steuererstattung von 1.597,01 EUR (2023) auf netto 186,44 EUR reduzieren. Dank der bis 100 % steigenden steuerlichen Absetzbarkeit beträgt der durchschnittliche Netto-Mehraufwand 36,09 EUR monatlich.
Expertentipp: Lassen Sie uns für Sie exakt berechnen, wie hoch der Netto-Mehraufwand einer BUZ mit Basisrente im Vergleich zu einer SBU ausfällt und welche Leistungen Sie jeweils nach Steuern und Kosten erwarten können.
Was sagen Experten zur BUZ mit Basisrente?
In einer Studie von Prof. Dr. Jochen Ruß (ifa) heißt es: Die Basisrente mit BUZ zeigt qualitative Nachteile, etwa bei Flexibilität und Zugriff auf Erspartes. Die Relevanz dieser Nachteile variiert jedoch je nach individueller Situation. In vielen Fällen ist die BUZ kostengünstiger, abhängig von Steuersatz, Fondswahl und Produktgestaltung. Eine pauschale Bewertung ist weder positiv noch negativ möglich.
Verbraucherschützer sind skeptisch
Verbraucherschützer sehen die Kombination von BU und Basisrente kritisch. Finanztip zum Beispiel schreibt:
Wir raten von einer Kombination mit Renten- oder Lebensversicherungen ab. Der zusätzliche Sparanteil verteuert die BU-Beiträge, was zu einer zu niedrigen BU-Rente verleiten kann. Bei finanziellen Engpässen droht der Verlust beider Komponenten. Besser: Risikoschutz und Sparen trennen.“
Der Bund der Versicherten (BdV) nennt es in einer Studie von 2022 eine „unvorteilhafte Kundenbindung“ und bemängelt, dass Steuervorteile die hohen Kosten nicht ausgleichen. Das Institut für Altersvorsorge wies jedoch auf Fehler in der BdV-Studie hin, etwa unterschiedliche Parameter bei SBU und BUZ. Nach Korrektur zeigt sich ein Vorteil der BUZ in quantitativen Kriterien.
Hinweis: Verbraucherschützer zielen auf die breite Masse, nicht auf Spitzenverdiener. Die Möglichkeit einer späteren „Entkopplung“ wird oft übersehen.
Nachteile der Kombination
- Höhere Steuern: Die BU-Rente ist bei der geförderten BUZ etwas höher steuerpflichtig. Lösung: Die BUZ-Rente 20-25 % höher ansetzen, um netto gleichauf zu liegen.
- Komplexität und Kosten: Basisrenten sind teurer als einfache Sparpläne. Lösung: Transparente Kostenvergleiche.
- Wenig Anbieter: Nur wenige bieten gute BU und passende Altersvorsorge. Lösung: Anbieter wie Alte Leipziger oder HDI wählen.
- Einkommensrisiko: Bei Einkommensverlust gefährdet die Kombination den BU-Schutz. Lösung: Anbieter mit Beitragsstundung und Entkopplungsoption.
Vorteile der Kombination
- Steuervorteil: Beiträge sind absetzbar, was die Rendite steigert.
- Kostensenkung: Höhere Überschüsse können den BU-Beitrag reduzieren.
- Airbag: Im BU-Fall wächst die Altersvorsorge durch Beitragsbefreiung und Dynamik.
Fazit
Es gibt keine pauschale Empfehlung. Die Kombination kann sinnvoll sein, wenn Steuervorteile, ein einheitlicher Anbieter oder die Passivdynamik im Vordergrund stehen. Eine individuelle Beratung ist entscheidend.
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