Konfiguration der Berufsunfähigkeitsversicherung

Konfiguration der Berufsunfähigkeitsversicherung

Konfiguration der Berufsunfähigkeitsversicherung, Am besten lesen Sie diese Seite, BEVOR Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Haben Sie das Gefühl, falsch beraten worden zu sein, oder haben Sie bereits eine BU abgeschlossen, die nicht Ihren Bedürfnissen entspricht? Wir überprüfen das für Sie in der Regel kostenlos im Rahmen eines BU-Checks.

Nach der Konfiguration geht es im nächsten Schritt um die Auswahl des passenden Anbieters bzw. Tarifs mit einer ausreichend hohen Leistungswahrscheinlichkeit. Siehe dazu: Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW oder Mercedes?

Da die Konfiguration einer Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist, haben wir zusätzlich die folgenden Seiten verfasst:

  • Höhe der Berufsunfähigkeitsrente: Wie viel Geld benötigen Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit?
  • Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung: Sollte die Versicherung wirklich bis zum Rentenalter laufen?
  • Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie Sie Ihren Lebensstandard trotz Inflation mit Beitrags- und Leistungsdynamik sichern können.
  • Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge / Basisrente: Ist die Kombination sinnvoll? Wir beleuchten alle Vor- und Nachteile aus Expertensicht.
  • Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung: Ist eine BU über den Arbeitgeber sinnvoll?

Berufsunfähigkeitsversicherung konfigurieren

Wie sollte eine BU-Versicherung konfiguriert sein, damit Sie im Ernstfall einer Berufsunfähigkeit dauerhaft ausreichend abgesichert sind?

WICHTIG: Eine Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihre Existenz und Ihren Lebensstandard. Wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten Sie ausreichend versorgt sein und nicht zusätzlich finanziell zurückstecken oder minderqualifizierte Arbeiten annehmen müssen, um über die Runden zu kommen. Die richtige Konfiguration Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, dieses Ziel zu erreichen.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.750 Bewertungen. Machen Sie den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Wichtige Kriterien für die Konfiguration der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Rentenhöhe: Wie viel BU-Rente benötigen Sie? (inkl. Tipp: Mehr BU und Einkommensnachweise)
  • Laufzeit: Bis zu welchem Endalter? 60, 65 oder 67 Jahre?
  • Leistungsdynamik: Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall zum Inflationsausgleich
  • Beitragsdynamik
  • Kombination mit Altersvorsorge: Basisrente / Rüruprente – siehe dazu unseren separaten Beitrag „Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge“
  • Ausnahmen: Alte Leipziger und HDI
  • Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge (BAV): Ist eine BU über den Arbeitgeber sinnvoll?
  • Kombination mit Pflegerente?
  • Optional: Arbeitsunfähigkeitsklausel bei verschiedenen Gesellschaften

Tipp: Wie kann ich bei der Berufsunfähigkeitsrente sparen?

Unser Tipp: Sichern Sie jetzt mindestens Ihr volles Nettoeinkommen bis zum 67. Lebensjahr mit vollem Inflationsausgleich ab, solange dies gesundheitlich möglich ist. Dadurch zahlen Sie dauerhaft den günstigeren Beitrag, der auf Ihrem aktuellen Eintrittsalter basiert. Ein späteres Aufstocken der BU-Rente kostet pro Jahr, das Sie älter werden, etwa 2-3% mehr für die gesamte Laufzeit bis 67.

Ihr Einkommen und Ihr Absicherungsbedarf (z.B. durch Kinder, Immobilienkauf etc.) werden in der Regel im Laufe der Jahre steigen. Durch frühzeitiges Absichern sparen Sie im Vergleich zu einem späteren Aufstocken deutlich – was außerdem nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich ist. Siehe dazu ausführlich: Berufsunfähigkeitsversicherung – wann abschließen? Sollten sich Ihre Lebensumstände unerwartet ändern (z.B. weniger verfügbares Einkommen oder frühere finanzielle Unabhängigkeit), können Sie die BU-Rente jederzeit reduzieren. Sie bleiben also flexibel, sichern sich aber jetzt die günstigeren Konditionen.

Zusätzlich können Sie häufig durch jährliche Vorauszahlung Rabatte erhalten.

Keine sinnvollen Sparoptionen bei der BU-Konfiguration:

  • Karenzzeit: Eine Vereinbarung einer Karenzzeit ist in der Regel nicht sinnvoll.
  • Niedrige Anfangsrente mit späterer Dynamik: Ein Einstieg mit einer niedrigen BU-Rente und dem Plan, diese später durch Dynamik zu erhöhen, ist oft nicht empfehlenswert.

Grundsätzlich sind die Kosten für eine richtig konfigurierte Berufsunfähigkeitsversicherung eine sozialverträgliche Ausgabe – wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Jeder sollte sich die passende BU leisten können. Und wenn Sie darüber nachdenken, ob ein bestimmter Beitrag in Ihr Budget passt, stellen Sie sich die Frage auch umgekehrt: Wie viel mehr schmerzt das Fehlen einer ausreichenden BU-Rente im Ernstfall?

Letztlich müssen Sie mit dem Ergebnis leben: Im besten Fall sparen Sie ein paar Euro Beitrag, im schlimmsten Fall erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit deutlich weniger Leistungen oder ein späteres Aufstocken ist teurer oder gesundheitlich nicht mehr möglich. Siehe dazu: Berufsunfähigkeitsversicherung – wann abschließen?

Ist die BU bei Check24 günstiger?

Wenn Sie unsere Angebote und Vergleiche online nachrechnen möchten, achten Sie bitte darauf, dass die preisbildenden Parameter identisch sind! Online-Portale wie Check24 sind oft vereinfacht dargestellt, sodass wichtige Parameter für die Beitragshöhe fehlen. Beispielsweise wird oft der garantierte Inflationsausgleich im Leistungsfall nicht angeboten, oder es wird ein Endalter von 65 statt 67 vorbelegt. Dadurch werden die Beiträge fälschlicherweise zu niedrig angezeigt.

Check24 ist kein Verbraucherschützer, sondern ein normaler Versicherungsmakler, der Versicherungen verkauft.

Tipp: Preis-Leistungs-Verhältnis – das „magische BU-Dreieck“

Viele Kunden wünschen sich eine „gute“ Berufsunfähigkeitsversicherung (hohe Leistung, gute Bedingungen) zu einem niedrigen Preis. Leider müssen wir diese Hoffnung oft enttäuschen. Bei der BU gibt es ein „magisches Dreieck“: Sie müssen sich in der Regel für zwei der drei Kriterien entscheiden – hohe Leistung, gute Bedingungen oder niedriger Preis.

Rentenhöhe: Wie viel BU-Rente benötigen Sie?

Auf welchen Teil Ihres aktuellen Nettoeinkommens könnten Sie verzichten, wenn Sie bis zum Rentenalter kein Geld mehr verdienen können? Wie viel Geld benötigen Sie, wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt sind und möglicherweise auf fremde Hilfe angewiesen sind? Hier einige Anhaltspunkte für Ihre Überlegungen:

  • Monatliche Ausgaben: Planen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig. Berücksichtigen Sie Fixkosten sowie variable Ausgaben wie Verpflegung, Kleidung und Urlaub.
  • Altersvorsorge: Auch während einer Berufsunfähigkeit müssen Sie weiter für Ihre Altersvorsorge sparen.
  • Krankenversicherungsbeiträge: Diese müssen Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit weiterhin zahlen – ohne Zuschuss des Arbeitgebers.
  • Steuern: Die BU-Rente muss versteuert werden. Planen Sie daher Ihren Bedarf „brutto“.
  • Weitere Kosten: Immobilienfinanzierung, Kinder, etc.

Fazit zur Rentenhöhe: Mindestens das Nettoeinkommen absichern!

Sie sollten mindestens Ihr volles Nettoeinkommen absichern, soweit dies nach den Annahmerichtlinien der Versicherer möglich ist. Häufig empfohlene 70-80% des Nettoeinkommens sind oft nicht ausreichend.

Ärztliche Untersuchung: Aufteilung auf mehrere Anbieter

Ein weiterer Aspekt für die Höhe der BU-Rente kann die Untersuchungsgrenze sein, ab der eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist. Durch eine Aufteilung der BU-Rente auf mehrere Anbieter können Sie diese Untersuchung umgehen oder bewusst nutzen.

Praxistipp: Höhere Berufsunfähigkeitsrente

In besonderen Situationen (z.B. geringeres Nettoeinkommen durch Steuerklasse, bevorstehende Gehaltserhöhung oder Elternzeit) kann eine Kombination mehrerer Anbieter helfen, eine höhere BU-Rente abzusichern.

Angemessenheitsprüfung: Maximale BU-Höhe

Die versicherbare BU-Rente wird von den Gesellschaften anhand des Einkommens festgelegt. Die maximale Höhe variiert je nach Anbieter erheblich. Bei einem Bruttoeinkommen von 80.000 € versichert die Alte Leipziger beispielsweise eine monatliche BU-Rente von 4.444 €, während die Württembergische nur etwa 3.200 € akzeptiert.

Einkommensnachweise

Für die letzten drei Jahre sind in der Regel Einkommensnachweise erforderlich. Dazu gehören:

  • Einkommensteuerbescheide oder -erklärungen
  • Gehaltsabrechnungen (für Angestellte)
  • Geschäftsbilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen (für Selbstständige)

Übersicht der Annahmerichtlinien für die Berufsunfähigkeitsversicherung

In der nachfolgenden Übersicht (Stand: September 2024) sind die Annahmerichtlinien der verschiedenen Gesellschaften zusammengefasst. Sie beinhalten:

  • Die maximal mögliche Berufsunfähigkeitsrente, in der Regel bezogen auf das Jahresbruttoeinkommen, sofern nicht anders angegeben.
  • Die Berechnungsgrundlage (Durchschnitt der letzten zwei oder drei Jahre bzw. aktuelles Jahr).
  • Die Anrechnung des Versorgungswerks zu 50 % (bei der HUK zu 100 %) ab einer bestimmten BU-Rente.
  • Die Anrechnung bestehender Berufsunfähigkeitsversicherungen (Vorversicherungen).
  • Die Erfordernis einer ärztlichen Untersuchung (bzw. teilweise Hausarztbericht oder M-Check) ab einer bestimmten BU-Rente.

Maximale Berufsunfähigkeitsrente und Untersuchungsgrenzen nach Gesellschaft

GesellschaftMax. BU-Rente (v. Brutto)BerechnungsgrundlageAnrechnung VSW abAnrechnung BUÄrztl. Untersuchung ab
Allianz70 % bis 60.000 €, ca. 50 % > 60.000 €Durchschnitt letzte 3 Jahre3.500 €Schicht 3: 100 %, Schicht 1: voraussichtl. zusätzlich versicherbar3.000 €
Alte Leipziger2/3 bis BBG (2024: 90.600 €), +1/3 Einkommen > BBGDurchschnitt letzte 3 Jahre3.500 €Schicht 1 bis 4.000 €: 80 %, >4.000 €: 100 %, Schicht 3: 100 %3.000 €
AXA75 % bis 24.000 €, 65 % von 24.001 – 50.000 €, 50 % > 50.000 €Durchschnitt letzte 3 Jahre2.500 €100 %2.500 €

Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die optimale Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte idealerweise bis zum Renteneintrittsalter reichen. Aktuell liegt dieses bei 67 Jahren. Der Gesetzgeber hat eine Laufzeit bis zum Rentenalter zudem als Voraussetzung festgelegt, um Berufsunfähigkeitsbeiträge steuerlich geltend machen zu können. Da sich das Renteneintrittsalter in Zukunft weiter erhöhen könnte, ist eine ausreichend lange Absicherung wichtig.

Eine Verkürzung der Laufzeit auf 60 oder 65 Jahre reduziert zwar die Beitragskosten, birgt jedoch erhebliche Risiken. Wer früher berufsunfähig wird, muss eine finanzielle Lücke bis zum Renteneintritt mit eigenen Ersparnissen überbrücken. Eine BU-Rente bis 67 Jahren kostet etwa 15 % mehr als eine Absicherung bis 65, aber diese Mehrkosten sichern einen längeren Leistungszeitraum.

Fazit zur Laufzeitwahl

  • Die beste Wahl ist eine Absicherung bis zum maximalen Renteneintrittsalter (67 Jahre).
  • Eine kürzere Laufzeit kann erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen.
  • Die Wahl einer längeren Laufzeit stellt sicher, dass die BU-Rente auch bei einer frühen Berufsunfähigkeit bis ins Rentenalter ausreicht.
  • Ein Endalter von 67 Jahren bietet eine verlässliche Absicherung und schließt potenzielle Versorgungslücken.

Eine Reduzierung der Laufzeit mag auf den ersten Blick kostengünstiger erscheinen, kann jedoch langfristig zu erheblichen finanziellen Engpässen führen. Daher ist es ratsam, eine BU-Versicherung mit einer Laufzeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren abzuschließen.

Inflation und Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird in der Regel das aktuelle Nettoeinkommen abgesichert. Ohne Anpassung der Rentenhöhe sinkt die Kaufkraft der BU-Rente jedoch Jahr für Jahr durch die Inflation. Um sicherzustellen, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit trotz Inflation immer denselben Lebensstandard halten können, ist die Dynamik in der BU-Versicherung entscheidend.

Was ist die Inflationsrate?

Die Inflationsrate wird häufig anhand des Verbraucherpreisindex gemessen, der monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Im Oktober 2022 lag dieser Index bei 10,4%. Allerdings gibt es auch andere Berechnungsmethoden, wie den Unterschied zwischen dem Zuwachs der Geldmenge M3 und dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im September 2019 betrug die Inflationsrate nach dieser Methode 4,5%, während der Verbraucherpreisindex nur 0,9% anzeigte.

Für den persönlichen Lebensstandard ist die individuelle Inflationsrate am relevantesten. Diese kann für Gutverdiener und Immobilienbesitzer deutlich höher ausfallen als die offizielle Inflationsrate. Daher empfehlen wir, langfristig mit einer Inflationsrate von mindestens 2,5% bis 3% zu kalkulieren.

Die zwei Arten der Dynamik in der BU-Versicherung

Die Dynamik in der BU-Versicherung besteht aus zwei Komponenten:

  1. Beitragsdynamik: Sie sorgt dafür, dass die abgesicherte BU-Rente bis zum Leistungsfall mit der Inflation und dem steigenden Einkommen Schritt hält. Diese Erhöhung (z.B. 5% pro Jahr) erfordert keine erneute Gesundheitsprüfung und ist bei Vertragsabschluss ohne zusätzliche Kosten möglich.
  2. Leistungsdynamik: Sie gewährleistet, dass die BU-Rente im Leistungsfall jährlich um einen festgelegten Prozentsatz (z.B. 3%) steigt, um die Kaufkraft zu erhalten.

Beitragsdynamik in der BU-Versicherung

Die Beitragsdynamik stellt sicher, dass die BU-Rente bis zum möglichen Leistungsfall an die Inflation angepasst wird. Jedes Jahr erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft eine Mitteilung über die Erhöhung von Beitrag und Leistung. Sie können die Dynamikerhöhung ablehnen, wenn Sie sie nicht benötigen. Allerdings sollten Sie die Dynamik angesichts der aktuellen Inflationsrate in der Regel annehmen, um den Wert Ihrer BU-Rente zu erhalten.

Wichtig: Wenn Sie die Dynamik dreimal in Folge ablehnen, verlieren Sie bei vielen Anbietern das Recht auf zukünftige Erhöhungen. Einige Anbieter wie die Alte Leipziger und die HDI erlauben jedoch häufigeres oder sogar beliebig häufiges Ablehnen.

Leistungsdynamik in der BU-Versicherung

Die Leistungsdynamik ist entscheidend, um die Kaufkraft der BU-Rente im Leistungsfall zu erhalten. Ohne Leistungsdynamik sinkt die Kaufkraft der Rente über die Jahre erheblich. Beispiel: Ein 30-Jähriger, der eine BU-Rente von 2.500 € ohne Leistungsdynamik absichert, hat mit 50 Jahren nur noch eine Kaufkraft von etwa 1.500 €.

Die Mehrkosten für die Leistungsdynamik sind überschaubar: Jedes Prozent mehr Leistungsdynamik kostet je nach Anbieter und Berufsgruppe etwa 8% mehr Beitrag. Daher empfehlen wir, mit einer Leistungsdynamik von 3% zu beginnen.

Fazit zur Dynamik in der BU-Versicherung

Sowohl die Beitrags- als auch die Leistungsdynamik sind entscheidend, um den Wert Ihrer BU-Rente langfristig zu erhalten. Es ist ratsam, die Dynamik frühzeitig zu nutzen, solange Sie jung und gesund sind. Eine gut konfigurierte BU-Versicherung mit Dynamik schützt Sie nicht nur vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, sondern sichert auch Ihren Lebensstandard trotz Inflation.

Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge / Basisrente

Eine Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Altersvorsorge, insbesondere in Form einer Basisrente (Rürup-Rente), wird oft von Beratern empfohlen. Diese Kombination hat sowohl Vor- als auch Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Varianten der Kombination

Es gibt zwei Hauptvarianten der Kombination von BU und Altersvorsorge:

  1. BU kombiniert mit Privatrente: Hier sind die Beiträge nicht steuerlich gefördert, aber die Leistungen im Rentenbezug sind nur gering zu versteuern. Diese Variante ist flexibler.
  2. BU kombiniert mit staatlich geförderter Altersvorsorge (Basisrente): Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, aber die Rentenleistungen sind voll oder teilweise zu versteuern. Diese Variante ist weniger flexibel.

Nachteile der Kombination

  • Höhere Steuern im Leistungsfall: Die BU-Rente ist bei einer Kombination mit Basisrente höher zu versteuern.
  • Unflexibilität: Eine Basisrente ist weniger flexibel als eine Privatrente, z.B. bei Kapitalentnahmen oder Vererbung.
  • Klumpenrisiko: Bei gesetzlich Rentenversicherten oder Mitgliedern von Versorgungswerken kann die Konzentration der Altersvorsorge in einer Schicht problematisch sein.

Vorteile der Kombination

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Beiträge zur BU und Altersvorsorge sind steuerlich absetzbar.
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Bei Berufsunfähigkeit werden die Beiträge zur Altersvorsorge weiterbezahlt (sog. „Airbag“).

Fazit zur Kombination

Die Kombination von BU und Altersvorsorge kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn Steuervorteile im Vordergrund stehen oder die Passivdynamik („Airbag“) wichtig ist. In vielen Fällen ist jedoch eine separate BU-Versicherung die bessere Wahl. Eine individuelle Beratung ist entscheidend, um die optimale Lösung zu finden.

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine betriebliche BU-Versicherung wird über den Arbeitgeber abgeschlossen und hat sowohl Vor- als auch Nachteile.

Vorteile

  • Beitragszuschuss: Der Arbeitgeber bezuschusst den Beitrag.
  • Geringere Gesundheitsprüfung: Bei großen Unternehmen wird oft auf eine detaillierte Gesundheitsprüfung verzichtet.

Nachteile

  • Eingeschränkte Flexibilität: Die BU ist oft an die betriebliche Altersvorsorge gekoppelt und weniger flexibel konfigurierbar.
  • Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die BU nicht immer mitgenommen werden.

Fazit zur betrieblichen BU

Die betriebliche BU kann in Einzelfällen sinnvoll sein, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Beiträge stark bezuschusst. In den meisten Fällen ist jedoch eine private BU-Versicherung die bessere Wahl, da sie flexibler und unabhängig vom Arbeitgeber ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Zahlungsweise

Ein weiterer Tipp: Bei jährlicher Vorauszahlung des Beitrags gewähren viele Versicherer einen Rabatt. Beispielsweise bieten die Allianz 2,2%, die AXA/DBV 4,5% und die Württembergische 1,0% Rabatt. Diese Option kann sich angesichts der aktuellen Kapitalmarktzinsen lohnen, sofern Ihre Liquidität nicht zu stark belastet wird.

Erfahren Sie mehr zum Thema bKV unter: PROTEGO

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VI. KONTAKTFORMULAR UND E-MAIL-KONTAKT

  1. BESCHREIBUNG UND UMFANG DER DATENVERARBEITUNG

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular für Schadenmeldungen vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme bei Schadenfällen genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns per SSL (verschlüsselter Verbindung) übermittelt und per Email an schaden@pundf.de gesendet und gespeichert. Diese Daten sind:

  • (1) Privat- oder Gewerbekunde
  • (2) Adress- und Kontaktdaten des Kunden
  • (3) Adress- und Kontaktdaten des Geschädigten
  • (4) Zeitpunkt des Schadenereignisses
  • (5) Schadenschilderung

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

  1. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  1. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

  1. DAUER DER SPEICHERUNG

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

  1. WIDERSPRUCHS- UND BESEITIGUNGSMÖGLICHKEIT

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

VII. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

  1. AUSKUNFTSRECHT

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  • (1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  • (2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  • (3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  • (4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  • (5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • (6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • (7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  • (8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

  1. RECHT AUF BERICHTIGUNG

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

  1. RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  • (1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • (2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • (3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  • (4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

  1. RECHT AUF LÖSCHUNG
  2. a) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • (1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • (2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • (3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • (4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • (5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • (6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
  1. b) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

  1. c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • (1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • (2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • (3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  • (4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • (5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  1. RECHT AUF UNTERRICHTUNG

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

  1. RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  • (1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  • (2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  1. WIDERSPRUCHSRECHT

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  1. RECHT AUF WIDERRUF DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.

  1. AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNG IM EINZELFALL EINSCHLIESSLICH PROFILIN

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  • (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  • (3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  1. RECHT AUF BESCHWERDE BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.