Facharzttermine für GKV-Versicherte: Schneller ans Ziel mit dem Kostenerstattungsprinzip
In diesem Beitrag geht es um das sogenannte Kostenerstattungsprinzip, das gesetzlich Versicherten eine Alternative bietet, um schneller einen Termin bei einem Facharzt zu erhalten. Unser Experte für Krankenversicherungen, Helmut Zeiß, schildert einen realen Fall einer gesetzlich Versicherten und zeigt eine Lösung auf.
Eine frustrierende Erfahrung bei der Terminsuche
Eine Kundin berichtete mir von ihrem Problem: Trotz intensiver Bemühungen konnte sie in Frankfurt keinen zeitnahen Termin für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung vereinbaren. Viele Praxen verwiesen auf lange Wartezeiten – teils bis in den Sommer 2024 – oder lehnten neue Patientinnen direkt ab. Ihr Mann hingegen, der privatversichert ist, hatte keinerlei Schwierigkeiten, kurzfristig einen Termin zu bekommen.
Nach langer Suche fand sie schließlich eine Ärztin, die sie aufnahm. Allerdings hatte diese keine Kassenzulassung, sodass die Patientin entscheiden musste, ob sie weiterhin auf einen Termin bei einem Kassenarzt wartet oder die Untersuchung selbst bezahlt. Am Ende beglich sie die Rechnung aus eigener Tasche.
Eine Versicherungslösung für das Problem
Die Kundin fragte mich, ob es eine Möglichkeit gibt, künftig privatärztliche Rechnungen erstattet zu bekommen, ohne komplett in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Ein vollständiger Wechsel war für sie aufgrund der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Option.
Die Lösung: Durch das Kostenerstattungsprinzip in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung kann sie als Selbstzahlerin auftreten. Dies ermöglicht es ihr nicht nur, schneller Termine zu bekommen, sondern auch eine umfangreichere Behandlung zu erhalten – unabhängig von Budgetgrenzen, die für Vertragsärzte (Kassenärzte) gelten.
Viele private Krankenversicherer bieten inzwischen Tarife an, die diesen Sonderweg finanzieren und bis zu 100 % der Kosten erstatten – sei es im ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Bereich. Besonders Eltern schätzen dieses Modell, um ihren Kindern eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen, einschließlich Heilpraktiker-Leistungen oder alternativer Heilmethoden.
Schneller zum Facharzt: Wie das Kostenerstattungsprinzip GKV-Versicherten hilft
Das deutsche Gesundheitssystem bietet eine solide Versorgung für alle Versicherten, aber gerade gesetzlich Versicherte (GKV) kennen das Problem: lange Wartezeiten auf Facharzttermine, überfüllte Arztpraxen und eingeschränkte Leistungsumfänge. Während Privatpatienten oft bevorzugt behandelt werden, stehen GKV-Versicherte oft vor monatelangen Wartezeiten. Doch es gibt eine Lösung, mit der gesetzlich Versicherte schneller an Termine kommen und medizinische Leistungen auf Privatpatienten-Niveau erhalten können: das Kostenerstattungsprinzip.
Warum gibt es lange Wartezeiten für GKV-Versicherte?
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen niedergelassenen Ärzten eine pauschale Vergütung pro Patient, unabhängig davon, wie viele Behandlungen dieser benötigt. Dadurch entsteht für Ärzte ein wirtschaftlicher Anreiz, eine begrenzte Anzahl von Kassenpatienten zu behandeln und stattdessen auf lukrativere Privatpatienten zu setzen, die für jede einzelne Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.
Die Folge:
- Monatelange Wartezeiten auf Facharzttermine
- Aufnahmestopps für neue Patienten in bestimmten Fachrichtungen
- Unterschiede in der Behandlungsqualität zwischen GKV- und PKV-Patienten
Doch mit dem Kostenerstattungsprinzip können gesetzlich Versicherte diese Einschränkungen umgehen.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsprinzip?
Das Kostenerstattungsprinzip erlaubt es GKV-Versicherten, sich wie Privatpatienten behandeln zu lassen. Dabei wählen sie gezielt Ärzte aus, die ihre Leistungen nach der privaten Gebührenordnung abrechnen, und lassen sich die Kosten von ihrer Krankenkasse anteilig erstatten.
Ablauf des Kostenerstattungsprinzips
- Freie Arztwahl: Der Patient sucht sich einen Facharzt oder Allgemeinmediziner, der privat abrechnet.
- Selbstzahlung: Die Behandlungskosten werden direkt vom Patienten übernommen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Fragen Sie gern über das Kontaktformular auf unserer Website an.
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