Muss ich für meine Rente wegen Berufsunfähigkeit Steuern entrichten?

Muss ich auf meine BU-Rente Steuern zahlen?

Müssen für eine Berufsunfähigkeitsrente Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden?

Die Frage, ob und in welcher Höhe Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente anfallen, sollte bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geklärt werden. Nur so ist gewährleistet, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit ausreichend finanzielle Mittel zum Leben und für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Steuern und Sozialabgaben können die Rentenhöhe erheblich schmälern. Daher empfiehlt es sich, das Nettoeinkommen abzusichern – mehr dazu unter „Höhe der Berufsunfähigkeitsrente“.

Warum ist die Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente relevant?

Die steuerliche Behandlung hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Planung. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, müssen Sie für eine gewünschte Netto-Rente (nach Steuern), die Ihren Lebensstandard sichert, eine deutlich höhere Brutto-Rente (vor Steuern) vereinbaren. Als Faustregel gelten etwa 20–25 % mehr. Eine ungünstige Gestaltung der Versicherung kann zudem weitere Schwierigkeiten mit sich bringen – siehe „Expertentipp“ weiter unten.

Was bestimmt, ob Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente anfallen?

In Deutschland bleibt Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 11.604 EUR (Stand 2024) steuerfrei, um das Existenzminimum zu sichern. Eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 967 EUR wäre somit bei Alleinstehenden ohne weitere Einkünfte steuerfrei. Eine derart niedrige Rente würde jedoch mit der Grundsicherung verrechnet werden, weshalb sie in der Praxis selten sinnvoll ist.

Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeitsrente, die den Grundfreibetrag übersteigen, gelten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) EStG als „sonstige Einkünfte“ und sind steuerpflichtig. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt von der „Schicht“ ab, in der die Rente nach dem Alterseinkünftegesetz (AEG) abgeschlossen wurde – Details dazu finden Sie in der Tabelle weiter unten. Andere Abgaben wie Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer fallen auf Berufsunfähigkeitsrenten nicht an.

Steuerpflicht je nach „Schicht“ der Berufsunfähigkeitsrente

Im Folgenden wird erläutert, wie sich die Besteuerung je nach Schicht gestaltet und ob Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. Weitere rechtliche Details sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Schicht 1: Basis-Berufsunfähigkeitsrente

Bei einer Basis-Berufsunfähigkeitsrente, die mit einer Rürup- oder Basisrente kombiniert ist, können die Beiträge seit 2023 vollständig (100 %) steuerlich abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 EStG). Weitere Informationen inklusive Beispielen und Rechentools finden Sie auf der Seite „Basisrente“ unter „Steuerliche Vorteile einer Basisrente mit BUZ“ auf bu-versicherung.expert.

Im Gegenzug ist die Rente im Leistungsfall steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn 2024 sind gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG 83 % der Rente mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser Anteil erhöht sich jährlich: 2025 beträgt er 83,5 %, ab 2058 sind es 100 %.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Steuerliche Absetzbarkeit beachten

Expertentipp: Laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. Januar 2018 (AZ 5 K 3324/16 E) sind Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht steuerlich absetzbar, wenn:

    • die Laufzeit der Rente nicht nahtlos bis zur Altersgrenze für die Altersrente reicht. In diesem Fall wird die Rente wie eine private BU behandelt, und im Leistungsfall ist der Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei bestehenden Verträgen könnte die steuerliche Förderung nachträglich entfallen.
    • mehr als 50 % des Gesamtbeitrags auf die Berufsunfähigkeitsrente entfallen, wobei eine Beitragsbefreiung der Altersrente zur Altersvorsorge zählt.

Bei manchen Verträgen von Strukturvertrieben mit verkürzten Laufzeiten können hierdurch erhebliche steuerliche Nachteile entstehen.

Eine Kombination mit einer Basis- oder Rüruprente lohnt sich nur, wenn die Steuerersparnis für Sie oberste Priorität hat (siehe „Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge“ auf bu-versicherung.expert).

Schicht 2: Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente

Von einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente, etwa als Zusatz in einer Direktversicherung (BUZ), wird oft abgeraten – mehr dazu unter „Kombination von Berufsunfähigkeit und betrieblicher Altersvorsorge“ auf bu-versicherung.expert. Die Beiträge werden in der Einzahlungsphase aus dem Bruttoeinkommen entrichtet und sind daher steuer- und sozialversicherungsfrei.

Allerdings fallen in der Auszahlungsphase volle Sozialversicherungsbeiträge an: Gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 % Krankenkassenbeitrag, bis zu 2,7 % Zusatzbeitrag und bis zu 4,0 % Pflegeversicherung. Zudem ist die gesamte Rente steuerpflichtig. In Ausnahmefällen, bei Erfüllung der Basisversorgungskriterien (inkl. Zertifizierung), gelten die Regelungen von Schicht 1.

Schicht 3: Private Berufsunfähigkeitsrente

Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente können gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) bb) EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern die Versicherung bis zum 67. Lebensjahr läuft. Die Höchstgrenzen betragen 1.900 EUR jährlich für Arbeitnehmer und 2.400 EUR für Selbstständige. Diese Grenzen sind jedoch oft durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Mit geschickter Planung (z. B. Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen) lassen sich dennoch Vorteile erzielen.

In der Auszahlungsphase wird die Rente als „abgekürzte Leibrente“ behandelt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) bb) EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV). Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig, dessen Höhe von der Rentenlaufzeit abhängt (siehe Tabelle weiter unten). Beispiel: Ein 37-Jähriger mit einer Rente bis 67 (30 Jahre Laufzeit) versteuert nur 30 % der Rente. Bei 2.000 EUR monatlich wären das 600 EUR, wovon der Grundfreibetrag (ca. 967 EUR/Monat) abgezogen wird – die Rente bleibt steuerfrei.

Einmalzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Erhalten Sie aus einer privaten, nicht geförderten Versicherung eine Einmalzahlung (z. B. durch Vergleich), ist diese laut Finanzverwaltung (z. B. Schreiben des Finanzministeriums SH vom 26.11.2019, VI 303-S 2255-212) meist steuerfrei, da sie keiner Einkunftsart des EStG entspricht. Ob dies die Einschränkungen bei Rentenhöhe und -dauer aufwiegt, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

Fazit:

Da Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die Rente fällig werden, sollten Sie die Rentenhöhe stets als Bruttorente analog Ihrem Bruttogehalt verstehen. Sofern es hier Anpassungsbedarf gibt, geben Sie uns gern Bescheid und fragen an. Auch, wenn Sie noch kein Kunden bei uns sind, helfen wir Ihnen die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Ihrem Bestandsversicherer (Ausnahme Versicherer, die mit Makler nicht zusammenarbeiten möchten) geltend zu machen. Bei den meisten Versicherern sind diese Ereignisse:

  1. Heirat oder Scheidung: Änderungen im Familienstand können den finanziellen Bedarf verändern
  2. Geburt oder Adoption eines Kindes: Mit der Erweiterung der Familie steigen oft auch die finanziellen Verpflichtungen
  3. Gehaltserhöhung: Ein höheres Einkommen bedeutet oft auch einen höheren Lebensstandard, den es abzusichern gilt
  4. Kauf einer Immobilie: Neue finanzielle Verpflichtungen durch Immobilienerwerb können eine Anpassung der BU-Rente erforderlich machen
  5. Berufliche Veränderungen: Der Übergang von Teilzeit- zu Vollzeitbeschäftigung oder der Beginn einer Selbstständigkeit können den Absicherungsbedarf erhöhen
  6. Abschluss von Ausbildung oder Studium: Nach dem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums kann es sinnvoll sein, die BU-Rente anzupassen

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Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de).

 

VI. KONTAKTFORMULAR UND E-MAIL-KONTAKT

  1. BESCHREIBUNG UND UMFANG DER DATENVERARBEITUNG

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular für Schadenmeldungen vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme bei Schadenfällen genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns per SSL (verschlüsselter Verbindung) übermittelt und per Email an schaden@pundf.de gesendet und gespeichert. Diese Daten sind:

  • (1) Privat- oder Gewerbekunde
  • (2) Adress- und Kontaktdaten des Kunden
  • (3) Adress- und Kontaktdaten des Geschädigten
  • (4) Zeitpunkt des Schadenereignisses
  • (5) Schadenschilderung

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

  1. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  1. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

  1. DAUER DER SPEICHERUNG

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

  1. WIDERSPRUCHS- UND BESEITIGUNGSMÖGLICHKEIT

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

VII. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

  1. AUSKUNFTSRECHT

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  • (1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  • (2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  • (3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  • (4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  • (5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • (6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • (7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  • (8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

  1. RECHT AUF BERICHTIGUNG

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

  1. RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  • (1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • (2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • (3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  • (4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

  1. RECHT AUF LÖSCHUNG
  2. a) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • (1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • (2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • (3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • (4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • (5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • (6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
  1. b) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

  1. c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • (1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • (2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • (3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  • (4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • (5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  1. RECHT AUF UNTERRICHTUNG

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

  1. RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  • (1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  • (2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  1. WIDERSPRUCHSRECHT

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  1. RECHT AUF WIDERRUF DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.

  1. AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNG IM EINZELFALL EINSCHLIESSLICH PROFILIN

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  • (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  • (3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  1. RECHT AUF BESCHWERDE BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.