Ist eine 50/50-Aufteilung bei einer Zwei-Vertragslösung in der BU sinnvoll
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine essenzielle Absicherung für den Fall, dass man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Eine beliebte Strategie ist die Aufteilung der Absicherung auf zwei Verträge, um Flexibilität und steuerliche Vorteile zu nutzen. Doch stellt sich die Frage: Ist eine 50/50-Aufteilung hierbei immer die beste Wahl?
Warum eine Zwei-Vertragslösung?
Die Entscheidung, die BU auf zwei Verträge aufzuteilen, basiert auf verschiedenen Vorteilen:
- Flexibilität: Falls sich die finanzielle Situation ändert, kann ein Vertrag angepasst oder gekündigt werden, ohne die gesamte Absicherung zu verlieren.
- Steuerliche Optimierung: Je nach Einkommenssituation kann eine unterschiedliche Verteilung Vorteile bei der steuerlichen Absetzbarkeit bringen.
- Bessere Anpassung an individuelle Bedürfnisse: Ein Vertrag kann beispielsweise mit einer kürzeren Laufzeit für frühzeitige Risiken gewählt werden, während der zweite Vertrag eine längere Absicherung bietet.
Vorteile und Nachteile einer 50/50-Aufteilung
Vorteile
- Gleichmäßige Absicherung: Beide Verträge decken die gleiche Summe ab, sodass im Leistungsfall keine Diskrepanz besteht.
- Einfache Verwaltung: Durch die gleiche Beitragshöhe und Deckungssumme bleiben die Verträge übersichtlich.
- Vermeidung von Leistungslücken: Falls ein Vertrag gekündigt oder angepasst wird, bleibt dennoch eine gleichwertige Absicherung bestehen.
Nachteile
- Weniger Optimierungsspielraum: Eine flexible Aufteilung (z. B. 60/40 oder 70/30) könnte besser an die persönliche Einkommens- und Steuerlage angepasst sein.
- Begrenzte Nutzung von Dynamiken: Unterschiedliche Summen in den Verträgen könnten helfen, die Entwicklung der Versicherungssummen optimal zu steuern.
- Kostenfaktor: Ein gleichmäßiger Schutz kann teurer sein, wenn eine differenzierte Strategie kosteneffizienter wäre.
Wann ist eine andere Aufteilung sinnvoll?
Eine alternative Verteilung kann in folgenden Fällen vorteilhaft sein:
- Steuerliche Vorteile: Falls ein Vertrag privat und der andere über den Arbeitgeber oder als Rürup-BU abgeschlossen wird, kann eine gezielte Gewichtung sinnvoll sein.
- Unterschiedliche Laufzeiten: Falls eine Absicherung beispielsweise nur bis zum 55. Lebensjahr notwendig ist (z. B. durch weitere Altersvorsorge), kann ein Vertrag kürzer und höher ausfallen, während der zweite eine langfristige Absicherung bietet.
- Individuelle Risikoabdeckung: Wer in einer besonders risikobehafteten Branche arbeitet, kann einen Vertrag mit einer spezifischen Klausel oder Zusatzleistung höher gewichten.
Fazit
Eine 50/50-Aufteilung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, wenn eine gleichmäßige Absicherung und einfache Verwaltung gewünscht sind. Allerdings lohnt es sich, individuelle Faktoren wie steuerliche Aspekte, persönliche Risiken und die langfristige Finanzplanung in die Entscheidung einzubeziehen. Eine maßgeschneiderte Aufteilung – etwa 60/40 oder 70/30 – kann in vielen Fällen eine bessere Lösung darstellen. Eine Beratung durch einen Versicherungsexperten hilft, die optimale Strategie für den eigenen Bedarf zu finden.
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