BU-Versicherung: Geschützt ohne Gesundheitsprüfung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, ein essenzieller Schutz. Unerwartete Ereignisse wie schwere Erkrankungen oder Unfälle können schnell zu finanziellen Engpässen führen. Nicht nur Versicherungsexperten, sondern auch Verbraucherschützer betonen die Bedeutung dieses Schutzes.
Eine oft übersehene Möglichkeit neben einer individuell abgeschlossenen BU-Versicherung ist die betriebliche BU-Versicherung, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten wird. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, während die Arbeitnehmer als versicherte Personen von den Leistungen profitieren.
Ein besonderer Vorteil der betrieblichen BU-Versicherung liegt darin, dass der Arbeitgeber die Versicherungsprämien entweder ganz oder teilweise übernimmt. Falls eine Teilübernahme erfolgt, können die Beiträge sogar direkt aus dem Bruttogehalt umgewandelt werden, was sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile mit sich bringt.
Ein entscheidendes Argument für die betriebliche BU-Versicherung ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Während bei individuell abgeschlossenen Policen oft umfangreiche medizinische Untersuchungen erforderlich sind, müssen Arbeitnehmer bei der betrieblichen Variante meist lediglich eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Diese Erklärung umfasst in der Regel folgende Punkte:
- Der Arbeitnehmer ist aktuell uneingeschränkt arbeitsfähig und kann seine beruflichen Aufgaben ausführen.
- In den letzten zwei Jahren vor Versicherungsbeginn gab es keine Krankschreibung von mehr als 14 Tagen am Stück.
- Es bestehen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die eine Behinderung nach sich ziehen könnten.
- Es wurde weder bei gesetzlichen noch privaten Versicherungsträgern ein Antrag auf Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsleistungen gestellt.
Da viele Leistungsablehnungen auf ungenaue oder fehlerhafte Angaben im Versicherungsantrag zurückzuführen sind, reduziert diese Verpflichtungserklärung das Risiko von Streitigkeiten über vorvertragliche Anzeigepflichten erheblich.
Gerade für Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen kann die betriebliche BU-Versicherung eine wertvolle Alternative sein. Individuell abgeschlossene Verträge scheitern oft an den strengen medizinischen Anforderungen, die eine Annahme erschweren oder unmöglich machen.
Wer sich für diesen Schutz interessiert, sollte sich bei der Personalabteilung des Unternehmens nach den Möglichkeiten einer betrieblichen BU-Versicherung im Rahmen der Altersvorsorge erkundigen. Arbeitgeber, die steuerliche Vorteile nutzen und ihren Mitarbeitern eine attraktive Absicherung bieten möchten, können sich an einen erfahrenen Berater wenden, um ein maßgeschneidertes Konzept erstellen zu lassen.
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