Antrag auf Berufsunfähigkeit
Um spätere Streitigkeiten über die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten nach § 19 VVG zu vermeiden, ist es wichtig, die Gesundheitsfragen im Antrag auf Berufsunfähigkeit gewissenhaft, also vollständig und wahrheitsgemäß, zu beantworten. Andernfalls kann die Versicherungsgesellschaft Leistungen verweigern, vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anfechten.
Worum geht es bei den Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeit?
Spezialisierte Risikoprüfer der Versicherungsgesellschaften bewerten, ob Ihr Antrag ohne Einschränkungen angenommen werden kann. Liegen Risiken vor, können Zuschläge (z. B. 25 % höhere Beiträge), Ausschlüsse (z. B. keine Leistung bei Rückenproblemen) oder eine vollständige Ablehnung folgen. Eine klare und nachvollziehbare Darstellung Ihrer Gesundheitsgeschichte erhöht die Chance auf eine positive Entscheidung. Beschreiben Sie Ihre Vergangenheit sachlich und präzise – ähnlich wie Sie es einer vertrauten Person erklären würden, ohne übertreiben zu müssen.
Dabei hilft unsere „11-W-Formel“:
- Was war es?
- Wann war es?
- Weshalb trat es auf?
- Wer hat es wie behandelt?
- Welches Ergebnis gab es?
- Wann war es wieder vorbei?
Tipps zur Beantwortung der Gesundheitsfragen
Nutzen Sie zur Vorbereitung unsere beiden Dokumente: den Interessentenbogen zur Berufsunfähigkeit und das Beiblatt für Gesundheitsfragen. Wenden Sie dabei die „11-W-Formel“ an: Was war wann, weshalb, von wem wie behandelt, welches Ergebnis, wann war es vorbei?
Diese Vorlagen decken die typischen Fragen verschiedener Versicherer ab. Sobald ein Anbieter ausgewählt ist, wird der Interessentenbogen durch das jeweilige Antragsformular ersetzt, das möglicherweise leicht abweichende Fragen stellt. Das Beiblatt lässt sich dann anpassen, indem die passende Nummer aus dem Antrag eingetragen wird.
Für komplexere oder relevante Themen können zusätzliche medizinische Erklärungen (z. B. zu Wirbelsäulenproblemen) hilfreich sein. Falls vorhanden, legen Sie ärztliche Berichte, Atteste oder Befunde bei. Besonders bei kürzlich aufgetretenen, noch nicht lange beschwerdefreien Vorerkrankungen kann ein ärztliches Attest sinnvoll sein.
Achtung: Es gibt zwei Fehlerquellen: Zu wenig anzugeben gefährdet den Versicherungsschutz durch eine Anzeigepflichtverletzung. Zu viel anzugeben kann den Schutz verteuern oder verhindern. Unsere Erfahrung hilft Ihnen, das richtige Maß zu finden!
Versicherungen ohne oder mit weniger Gesundheitsfragen
Eine Absicherung ganz ohne Gesundheitsfragen ist selten möglich. Es gibt jedoch Optionen mit vereinfachter Prüfung. Mit unserer Sonderaktion für Akademiker (z. B. Ärzte, Juristen, Ingenieure, Informatiker sowie deren Angehörige und Studenten) erhalten Sie vollen Schutz mit reduzierten Gesundheitsfragen. Fragen Sie uns nach passenden Angeboten!
FAQs zu Gesundheits- und Risikofragen
Muss ich auch selbst bezahlte Arztbesuche angeben?
Eine typische Frage lautet: „Wurden Sie in den letzten drei Jahren von Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern untersucht, beraten oder behandelt?“ Hier wird nicht nach der Bezahlung unterschieden – Selbstzahlerbesuche sind also anzugeben. Vergessene Besuche sind für Versicherer schwer nachzuweisen, es sei denn, sie tauchen in anderen Akten auf (z. B. bei Frauenarzt Felix, der Rückenschmerzen notiert, die Orthopäde Otto behandelt hat).
Muss ich Heilpraktikerbesuche angeben?
Ja, diese fallen unter die oben genannte Frage. Solange es keine schwerwiegenden Erkrankungen betrifft, ist die Angabe meist unproblematisch.
Sind Vorsorgeuntersuchungen anzugeben?
Ja, da die Fragen oft nicht zwischen Vorsorge und Behandlung unterscheiden. Ideal lautet das Ergebnis: „Ohne Befund“.
Was, wenn der Arzt falsch abgerechnet hat?
Fehl-, Dauer- oder Abrechnungsdiagnosen können in Krankenakten auftauchen. Fordern Sie Ihre Akten an und lassen Sie Unstimmigkeiten per Attest klären.
Muss ich Motorradfahren angeben?
Nur bei gefährlichen Freizeitaktivitäten wie Motorsport. Normale Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht meldepflichtig. Tipp: Eine Risikolebensversicherung vor dem Motorradstart abschließen, da sie teurer werden kann.
Fragezeiträume – Beispiele
Geben Sie nur das an, was gefragt ist! Typische Zeiträume sind 3–5 Jahre für ambulante Behandlungen und 5–10 Jahre für Operationen oder Psychotherapie. Liegt z. B. eine Skoliose außerhalb des Zeitraums und wird nicht explizit nach dauerhaften Beeinträchtigungen gefragt, muss sie nicht erwähnt werden.
Schweigepflichtentbindung
Im Leistungsfall müssen Therapeuten und Krankenkassen von der Schweigepflicht entbunden werden (BGH 2017). Tipp: Entbinden Sie nur im Einzelfall, nicht pauschal, um Kontrolle zu behalten und ungeschickte Formulierungen korrigieren zu können.
Einholung von Krankenakten
Bei Unsicherheit über vergangene Diagnosen können Sie Ihre Krankenakten einsehen (§ 630g BGB). Das ist keine Pflicht, aber hilfreich, wenn Sie oft beim Arzt waren. Ergänzen Sie Auszüge mit Details im Beiblatt.
Risikoprüfung
Risikoprüfer entscheiden über Normalannahme, Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung. Eine klare Darstellung Ihrer Gesundheit erleichtert eine positive Entscheidung. Bei hohen Renten (z. B. über 2.000 Euro) wird der Rückversicherer einbezogen.
Nachprüfung
Verbessert sich Ihre Gesundheit, können Sie gemäß § 41 VVG eine Zuschlagsreduktion beantragen. Eine Nachschauklausel im Vertrag (z. B. nach zwei beschwerdefreien Jahren) kann dies erleichtern.
Risikovoranfrage
Eine schriftliche Risikovoranfrage klärt vorab die Versicherbarkeit. Sie ist unverbindlich und wird datenschutzgerecht kurz gespeichert. Eine anonyme Anfrage ist selten sinnvoll, da sie nicht verbindlich ist.
Erfahren Sie mehr zum Thema bKV unter: PROTEGO