Muss ich bei der Risikovoranfrage einen Gentest offenlegen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine essenzielle Absicherung für viele Arbeitnehmer und Selbstständige. Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung müssen Versicherungsnehmer eine Risikovoranfrage stellen, die es dem Versicherer ermöglicht, das individuelle Gesundheitsrisiko zu bewerten. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage: Muss ich bei der Risikovoranfrage einen Gentest offenlegen?
Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Praxis der Versicherungsunternehmen und die Konsequenzen einer Offenlegung oder Nichtoffenlegung von genetischen Tests im Rahmen der Risikoprüfung.
Rechtliche Grundlagen zu genetischen Tests in der Versicherungsbranche
1. Das Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Das deutsche Gendiagnostikgesetz (GenDG) regelt seit 2010 den Umgang mit genetischen Untersuchungen, insbesondere im medizinischen und versicherungstechnischen Kontext. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale zu verhindern und den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen.
Laut § 19 GenDG dürfen Versicherungsunternehmen von Antragstellern keine genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen. Dies bedeutet, dass Versicherte weder dazu verpflichtet sind, sich einem Gentest zu unterziehen, noch Testergebnisse aktiv anzugeben.
2. Unterschied zwischen bereits durchgeführten und zukünftigen Tests
Während Versicherer keine Gentests verlangen dürfen, stellt sich die Frage, ob bereits vorhandene Testergebnisse im Rahmen der Gesundheitsfragen einer BU-Versicherung angegeben werden müssen. Hier gilt:
- Gesetzlich sind Antragsteller nicht verpflichtet, Ergebnisse aus genetischen Tests offenzulegen.
- Versicherer dürfen keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse aufgrund genetischer Tests vornehmen.
- Freiwillige Angaben können dennoch zu individuellen Bewertungsentscheidungen führen.
Praxis der Versicherer: Wie gehen Unternehmen mit Gentests um?
1. Gesundheitsfragen und genetische Informationen
BU-Versicherer stellen umfangreiche Fragen zur Gesundheit des Antragstellers. Diese betreffen in der Regel:
- Chronische Erkrankungen
- Psychische Vorerkrankungen
- Krankenhausaufenthalte
- Medikamenteneinnahmen
- Familiäre Erkrankungen
Explizite Fragen zu genetischen Tests sind in den Gesundheitsbögen nicht zulässig. Falls ein Antragsteller dennoch freiwillig Testergebnisse angibt, kann dies unterschiedliche Folgen haben.
2. Folgen der freiwilligen Offenlegung eines Gentests
Obwohl Versicherer keine Gentests verlangen oder verwerten dürfen, gibt es Fälle, in denen Versicherungsnehmer freiwillig genetische Informationen weitergeben. Dies kann folgende Konsequenzen haben:
- Positive Testergebnisse (kein Risiko): Falls ein Gentest zeigt, dass keine genetische Vorbelastung für bestimmte Krankheiten besteht, könnte dies das Risiko für den Versicherer verringern.
- Negative Testergebnisse (genetisches Risiko): Falls ein Gentest eine erbliche Veranlagung für bestimmte Krankheiten nachweist (z. B. Krebs, Alzheimer), könnte der Versicherer die BU-Versicherung dennoch ablehnen oder erschwerte Konditionen anbieten.
Strategien für den Umgang mit genetischen Informationen in der BU-Antragstellung
1. Sollten Testergebnisse offengelegt werden?
Da das GenDG den Schutz von genetischen Daten garantiert, ist es in den meisten Fällen nicht ratsam, Testergebnisse anzugeben, es sei denn, sie wirken sich eindeutig positiv auf die Risikobewertung aus.
Falls ein Versicherungsnehmer bereits genetische Tests durchgeführt hat und unsicher ist, ob er diese angeben sollte, empfiehlt es sich, eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen. Dabei kann geprüft werden, wie verschiedene Versicherer auf die jeweiligen Angaben reagieren.
2. Anonyme Risikovoranfrage als Schutzmechanismus
Die anonyme Risikovoranfrage ermöglicht es, eine Einschätzung zur Versicherbarkeit zu erhalten, ohne dass eine Ablehnung oder ein Risikozuschlag in der persönlichen Versicherungshistorie vermerkt wird. Dies verhindert, dass eine spätere Antragstellung bei einem anderen Anbieter negativ beeinflusst wird.
3. Beratung durch Versicherungsexperten
Ein spezialisierter Versicherungsmakler kann helfen, die beste Strategie zu entwickeln. Er kennt die Annahmepolitik verschiedener Versicherer und kann eine individuelle Empfehlung geben, wie mit genetischen Testergebnissen umzugehen ist.
Ethik und Zukunft der genetischen Diagnostik in der Versicherungsbranche
1. Mögliche Entwicklungen und Herausforderungen
Die medizinische Forschung im Bereich der Genetik schreitet rasant voran. Es ist denkbar, dass genetische Tests in Zukunft eine größere Rolle in der Risikobewertung von Versicherungen spielen könnten. Dies wirft ethische Fragen auf:
- Sollten Versicherer Zugriff auf genetische Daten erhalten?
- Könnten genetische Tests zu Diskriminierung führen?
- Wie kann der Datenschutz langfristig gewahrt bleiben?
2. Internationale Unterschiede im Umgang mit genetischen Daten
Während in Deutschland das GenDG strikte Regeln für den Umgang mit genetischen Tests vorgibt, gibt es in anderen Ländern unterschiedliche Regelungen:
- USA: In den Vereinigten Staaten gibt es mit dem „Genetic Information Nondiscrimination Act“ (GINA) ein Gesetz, das Diskriminierung aufgrund genetischer Informationen in der Krankenversicherung verbietet, aber keine klare Regelung für BU-Versicherungen trifft.
- Großbritannien: Hier gibt es eine freiwillige Vereinbarung zwischen Versicherern und der Regierung, dass genetische Tests nur unter bestimmten Bedingungen herangezogen werden dürfen.
- Schweiz: In der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland, jedoch können freiwillige Angaben zu genetischen Tests in die Risikoprüfung einfließen.
Fazit: Was bedeutet das für Antragsteller?
1. Kein Zwang zur Offenlegung
Laut deutschem Recht sind Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, genetische Testergebnisse bei einer Risikovoranfrage oder einem BU-Antrag offenzulegen. Versicherer dürfen zudem keine Gentests verlangen oder verlangen, dass bereits vorhandene Tests angegeben werden.
2. Vorsicht bei freiwilligen Angaben
Auch wenn eine Offenlegung in manchen Fällen vorteilhaft sein könnte, ist es ratsam, vorab eine individuelle Beratung oder eine anonyme Risikovoranfrage in Anspruch zu nehmen. So können negative Auswirkungen auf die Versicherbarkeit vermieden werden.
3. Langfristige Entwicklungen beobachten
Die Diskussion über den Einsatz genetischer Diagnostik in der Versicherungsbranche ist noch nicht abgeschlossen. Gesetzliche Regelungen und ethische Standards könnten sich in den kommenden Jahren ändern. Es bleibt wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Letztlich ist es entscheidend, bei der Beantragung einer BU-Versicherung strategisch vorzugehen, um sich bestmöglich abzusichern, ohne unnötige Risiken einzugehen. Eine professionelle Beratung kann helfen, die optimale Lösung für den individuellen Fall zu finden.
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