Gerichtsurteil stärkt Verbraucher: BU-Schutz trotz verschwiegener Vorerkrankung
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt: Nicht jede vergessene oder verschwiegene Vorerkrankung gefährdet automatisch den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Das Gericht verpflichtete einen Versicherer zur Zahlung, obwohl der Versicherungsnehmer eine Skoliose und eine frühere Bronchitis im Antrag nicht angegeben hatte.
Der Fall im Überblick – BU-Schutz trotz verschwiegener Vorerkrankung
Der Mann hatte 2010 eine BU-Versicherung abgeschlossen. In den Gesundheitsfragen verneinte er Behandlungen zu Atemwegserkrankungen und orthopädischen Beschwerden. Tatsächlich litt er jedoch bereits seit Jahren an einer Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung) und hatte 2006 wegen Bronchitis einen Arzt aufgesucht.
Nach Jahren körperlich belastender Arbeit verschlechterte sich sein Gesundheitszustand, sodass er 2014 berufsunfähig wurde. Der Versicherer verweigerte jedoch die Leistung mit Verweis auf arglistige Täuschung – und trat vom Vertrag zurück.
Das Urteil: Keine Arglist ohne gezielte Nachfrage
Das Gericht entschied zugunsten des Versicherten. Die Richter stellten klar: Wenn der Versicherer im Antrag nicht explizit nach bestimmten Vorerkrankungen fragt, kann das Verschweigen dieser Erkrankungen nicht automatisch als arglistige Täuschung gewertet werden. Die Rücktrittserklärung des Versicherers war somit unwirksam.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Das Urteil unterstreicht, wie wichtig eine präzise und verständliche Gesundheitsprüfung im Antragsprozess ist – und dass Versicherer nicht pauschal Leistungen verweigern dürfen, wenn sie selbst ungenau fragen.
Warum eine anonyme Risikovoranfrage bei der BU-Versicherung so wichtig ist
Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, steht die Gesundheitsprüfung im Mittelpunkt. Doch viele Antragsteller sind unsicher, wie viel sie preisgeben müssen – und ob frühere Erkrankungen zum Ausschluss oder zu hohen Beiträgen führen könnten. Genau hier kommt die anonyme Risikovoranfrage ins Spiel.
Bei dieser Vorgehensweise werden Ihre Gesundheitsdaten zunächst ohne Nennung Ihres Namens an verschiedene Versicherer übermittelt. Die Gesellschaften prüfen dann, ob und zu welchen Bedingungen sie Versicherungsschutz anbieten würden – ganz ohne Risiko für Sie. Denn: Wird ein Antrag offiziell abgelehnt oder mit Einschränkungen versehen, kann dies in der sogenannten „Wagnisdatei“ gespeichert werden und spätere Anträge erschweren.
Mit einer anonymen Risikovoranfrage behalten Sie die Kontrolle und können in Ruhe vergleichen, welcher Versicherer am besten zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte passt – ohne dass es negative Spuren hinterlässt.
Gerade bei komplexeren Vorerkrankungen oder Unsicherheiten ist es daher entscheidend, sich von einem erfahrenen Experten begleiten zu lassen. Bastian Bråmer, ausgewiesener Biometrie-Experte, unterstützt Sie bei bu-versicherung.expert mit einer offenen und ehrlichen Beratung – inklusive professioneller Risikovoranfrage. So sichern Sie sich optimalen Schutz, ohne unnötige Risiken einzugehen.
Beratung durch Experten ist entscheidend
Gerade bei der BU-Versicherung ist eine fachkundige Beratung unerlässlich. Denn schon kleine Fehler oder Missverständnisse bei der Antragstellung können im Leistungsfall gravierende Folgen haben.
Bastian Bråmer, ausgewiesener Biometrie-Experte, unterstützt Sie bei bu-versicherung.expert mit offener, ehrlicher und kompetenter Beratung. Er hilft Ihnen dabei, Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten und die passende Absicherung zu finden – individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
PROTEGO ist spezialisiert auf die Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur privaten Krankenversicherung. Sprecht uns gern an, wenn Ihr mehr erfahren wollt.