Ein zusätzlicher Vorteil bei der Risikovoranfrage: die Selbstauskunft in eigenen Worten!

Ein zusätzlicher Vorteil bei der Risikovoranfrage: die Selbstauskunft in eigenen Worten!

Die Risikovoranfrage ist ein zentraler Bestandteil vieler Prozesse in der Welt der Versicherungen, Banken und Finanzdienstleistungen. Die Selbstauskunft in eigenen Worten dient dazu, potenziellen Anbietern einen ersten Eindruck von der individuellen Situation eines Antragstellers zu verschaffen – sei es für eine Lebensversicherung, eine Kreditvergabe oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch was hebt diesen Schritt von anderen bürokratischen Prozeduren ab? Ein oft übersehener, aber äußerst wertvoller Vorteil ist die Möglichkeit, eine Selbstauskunft in eigenen Worten zu verfassen. Dieser Ansatz bringt nicht nur Flexibilität in einen sonst starren Prozess, sondern verleiht der Anfrage eine persönliche Note, die standardisierte Formulare selten bieten können. In diesem Artikel beleuchten wir, warum diese Freiheit so wichtig ist, welche Vorteile sie mit sich bringt und wie man sie optimal nutzt.

Die Bedeutung der Selbstauskunft

Die Selbstauskunft ist mehr als nur eine Formalität – sie ist eine Gelegenheit, die eigene Geschichte aktiv zu gestalten. In einer Zeit, in der Daten und Algorithmen zunehmend über unser Leben bestimmen, bietet die freie Formulierung eine willkommene Möglichkeit, sich von der Masse abzuheben. Anstatt sich auf vorgegebene Fragen und begrenzte Antwortoptionen zu beschränken, kann man hier schildern, wer man ist, welche Lebensumstände einen prägen und welche Faktoren bei der Risikobewertung eine Rolle spielen sollten. Das ist besonders wertvoll, wenn es um komplexe oder ungewöhnliche Situationen geht.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Freiberufler und möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. In einem Standardformular könnten Sie vielleicht angeben, dass Sie „selbstständig“ sind, doch das sagt wenig über die Realität aus. Sind Sie Grafikdesigner, der überwiegend am Schreibtisch arbeitet, oder vielleicht Fotograf, der oft unterwegs ist und körperlich aktiv bleibt? In einer Selbstauskunft können Sie genau das beschreiben: „Ich arbeite als freiberuflicher Fotograf, bin täglich mehrere Stunden auf den Beinen und betreibe regelmäßig Sport, um fit zu bleiben.“ Solche Details machen einen Unterschied – sie zeigen, dass Ihr Risiko möglicherweise geringer ist, als es ein pauschales Formular vermuten lässt.

Der Unterschied zu standardisierten Formularen

Standardisierte Fragebögen sind effizient, keine Frage. Sie ermöglichen eine schnelle Erfassung von Basisinformationen und sind leicht zu verarbeiten. Doch genau darin liegt auch ihre Schwäche: Sie lassen kaum Raum für Nuancen. Oft reduzieren sie komplexe Lebensrealitäten auf simple „Ja/Nein“-Antworten oder Multiple-Choice-Optionen, die nicht immer passen. Haben Sie eine Vorerkrankung? „Ja“ oder „Nein“ mag als Antwort nicht ausreichen, wenn die Erkrankung gut behandelt ist und keine Einschränkungen im Alltag mit sich bringt. Eine Selbstauskunft erlaubt es, solche Grauzonen darzustellen und Missverständnisse zu vermeiden.

Ein weiteres Problem von Formularen ist ihre Unpersönlichkeit. Sie sind darauf ausgelegt, Daten zu sammeln, nicht Geschichten zu erzählen. Doch Menschen sind mehr als ihre Daten – sie haben Erfahrungen, Hintergründe und Perspektiven, die bei einer Risikobewertung eine Rolle spielen können. Eine Selbstauskunft in eigenen Worten überbrückt diese Lücke. Sie verwandelt eine trockene Anfrage in eine Erzählung, die sowohl informativ als auch überzeugend ist.

Vorteile für Antragsteller und Anbieter

Die freie Formulierung der Selbstauskunft ist ein Gewinn für beide Seiten. Für den Antragsteller bedeutet sie eine Chance, sich authentisch zu präsentieren und die eigene Situation ins rechte Licht zu rücken. Das ist nicht nur eine Frage der Selbstdarstellung, sondern auch der Fairness. Wer ehrlich und detailliert beschreibt, welche Risiken bestehen – oder eben nicht bestehen –, sorgt dafür, dass die Bewertung realistisch ausfällt. Das kann sich finanziell lohnen: Eine präzise Einschätzung führt oft zu günstigeren Konditionen, weil unnötige Risikoaufschläge vermieden werden.

Für Versicherer oder Banken wiederum ist die Selbstauskunft eine wertvolle Informationsquelle. Sie liefert Kontext, der in Zahlen und Tabellen oft verloren geht. Ein gutes Beispiel ist die Gesundheit: Ein Formular mag fragen, ob man raucht, aber nicht, ob man vor zehn Jahren aufgehört hat und seitdem Marathon läuft. Eine Selbstauskunft kann solche Details liefern und so eine fundierte Entscheidungsgrundlage schaffen. Das Ergebnis ist eine maßgeschneiderte Lösung, die beiden Seiten zugutekommt – ein echter Dialog statt einer einseitigen Datensammlung.

Praktische Beispiele aus dem Alltag

Um die Bedeutung der Selbstauskunft greifbarer zu machen, hier ein paar Beispiele: Nehmen wir eine junge Mutter, die eine Risikolebensversicherung abschließen möchte. In einem Formular könnte sie angeben, dass sie „Hausfrau“ ist, was bei manchen Versicherern als Risiko gewertet wird – etwa wegen fehlender beruflicher Absicherung. In ihrer Selbstauskunft könnte sie jedoch schreiben: „Ich kümmere mich derzeit Vollzeit um meine zweijährige Tochter, bin aber ausgebildete Erzieherin und plane, in zwei Jahren wieder in meinen Beruf einzusteigen.“ Damit zeigt sie Perspektive und Verantwortungsbewusstsein – Faktoren, die ihre Bewertung positiv beeinflussen können.

Oder denken wir an einen Handwerker, der eine Krankenversicherung sucht. Ein Formular könnte seinen Beruf als „physisch anstrengend“ einstufen, was die Prämie erhöht. In seinen eigenen Worten könnte er schildern: „Ich bin Tischler mit 15 Jahren Erfahrung, arbeite in einer modernen Werkstatt mit ergonomischen Geräten und achte auf meine Gesundheit durch regelmäßiges Krafttraining.“ Solche Informationen zeichnen ein differenziertes Bild und könnten die Kosten senken.

Tipps für eine überzeugende Selbstauskunft

Eine gute Selbstauskunft will wohlüberlegt sein. Hier einige praktische Hinweise, wie Sie das Beste daraus machen:

  1. Klarheit und Struktur: Beginnen Sie mit einer kurzen Vorstellung (Wer bin ich? Was mache ich?), bevor Sie auf Details eingehen. Vermeiden Sie lange Schachtelsätze – klare, prägnante Aussagen wirken überzeugender.
  2. Ehrlichkeit: Übertreibungen oder Verschleierungen können nach hinten losgehen. Seien Sie offen, aber betonen Sie positive Aspekte Ihrer Situation.
  3. Relevanz: Konzentrieren Sie sich auf Informationen, die für die Risikobewertung wichtig sind – Gesundheit, Beruf, Lebensstil. Unnötige Anekdoten lenken ab.
  4. Positive Tonalität: Formulieren Sie optimistisch, ohne unrealistisch zu wirken. Statt „Ich habe keine schweren Krankheiten“ könnten Sie schreiben: „Ich fühle mich fit und achte auf einen gesunden Lebensstil.“
  5. Abschluss: Beenden Sie mit einem Satz, der Ihre Erwartungen an die Zusammenarbeit skizziert, etwa: „Ich freue mich auf ein Angebot, das meine individuelle Situation berücksichtigt.“

Rechtliche und praktische Rahmenbedingungen

In Deutschland ist die Selbstauskunft kein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil einer Risikovoranfrage, sondern eine Option, die viele Anbieter anbieten. Sie ergänzt die Pflichtangaben, die ohnehin gemacht werden müssen – etwa bei Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen, wo wahrheitsgemäße Antworten rechtlich bindend sind. Wichtig ist, dass die freie Formulierung keine Ausnahme von dieser Pflicht darstellt: Was Sie schreiben, muss der Wahrheit entsprechen, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz.

Praktisch gesehen hängt die Möglichkeit einer Selbstauskunft vom Anbieter ab. Manche Versicherer bieten dafür ein Textfeld in ihren Online-Portalen, andere verlangen ein separates Dokument. Es lohnt sich, vorab zu klären, ob und wie diese Option genutzt werden kann.

Fazit: Ein Schritt hin zu mehr Menschlichkeit

Die Möglichkeit, bei einer Risikovoranfrage eine Selbstauskunft in eigenen Worten zu verfassen, ist ein kleiner, aber bedeutender Vorteil. Sie gibt Antragstellern die Freiheit, ihre Geschichte selbst zu erzählen, und versetzt Anbieter in die Lage, fundiertere Entscheidungen zu treffen. In einer Welt, in der Prozesse zunehmend automatisiert und unpersönlich werden, bringt dieser Ansatz ein Stück Menschlichkeit zurück. Er erinnert daran, dass hinter jeder Anfrage ein Individuum steht – mit all seinen Facetten, Stärken und Besonderheiten. Wer diese Chance nutzt, kann nicht nur bessere Konditionen erzielen, sondern auch den Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit legen. Also: Nutzen Sie Ihre Worte – sie sind mächtiger, als Sie denken!

Erfahren Sie mehr zum Thema BU-Versicherung und anonymer Risikovoranfrage unter: PROTEGO

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VI. KONTAKTFORMULAR UND E-MAIL-KONTAKT

  1. BESCHREIBUNG UND UMFANG DER DATENVERARBEITUNG

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular für Schadenmeldungen vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme bei Schadenfällen genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns per SSL (verschlüsselter Verbindung) übermittelt und per Email an schaden@pundf.de gesendet und gespeichert. Diese Daten sind:

  • (1) Privat- oder Gewerbekunde
  • (2) Adress- und Kontaktdaten des Kunden
  • (3) Adress- und Kontaktdaten des Geschädigten
  • (4) Zeitpunkt des Schadenereignisses
  • (5) Schadenschilderung

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

  1. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  1. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

  1. DAUER DER SPEICHERUNG

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

  1. WIDERSPRUCHS- UND BESEITIGUNGSMÖGLICHKEIT

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

VII. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

  1. AUSKUNFTSRECHT

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  • (1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  • (2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  • (3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  • (4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  • (5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • (6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • (7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  • (8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

  1. RECHT AUF BERICHTIGUNG

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

  1. RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  • (1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • (2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • (3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  • (4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

  1. RECHT AUF LÖSCHUNG
  2. a) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • (1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • (2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • (3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • (4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • (5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • (6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
  1. b) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

  1. c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • (1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • (2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • (3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  • (4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • (5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  1. RECHT AUF UNTERRICHTUNG

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

  1. RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  • (1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  • (2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  1. WIDERSPRUCHSRECHT

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  1. RECHT AUF WIDERRUF DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.

  1. AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNG IM EINZELFALL EINSCHLIESSLICH PROFILIN

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  • (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  • (3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  1. RECHT AUF BESCHWERDE BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.